Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 05.02.2009 – C-119/08
- Spruchkörper
- Dritte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2009:53
Gründe
Beschluss des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 5. Februar 2009 – Mechel Nemunas/Valstybinė mokesčių inspekcija prie Lietuvos Respublikos finansų ministerijos / (Rechtssache C-119/08)
„Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung – Erste Mehrwertsteuerrichtlinie – Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie – Art. 33 Abs. 1 – Begriff „Umsatzsteuer“ – Steuer, die zur Finanzierung eines Programms für den Unterhalt und den Ausbau des litauischen Straßennetzes auf den Umsatz von Unternehmen erhoben wird“
Steuerliche Vorschriften – Harmonisierung der Rechtsvorschriften – Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Verbot, andere nationale Steuern mit dem Charakter von Umsatzsteuern zu erheben (Richtlinie 77/388 des Rates, Art. 33 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 34-38 und Tenor)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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