Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Urteil vom 21.02.2013 – C-111/12
Ministero per i beni e le attività culturali u. a. gegen Ordine degli Ingegneri di Verona e Provincia u. a. Richtlinie 85/384/EWG – Gegenseitige Anerkennung der Befähigungsnachweise auf dem Gebiet der Architektur – Art. 10 und 11 Buchst. g – Nationale Rechtsvorschriften, die zwar die Gleichwertigkeit der Befähigungsnachweise eines Architekten und eines Bauingenieurs anerkennen, jedoch Arbeiten in Bezug auf denkmalgeschützte Gebäude Architekten vorbehalten – Grundsatz der Gleichbehandlung – Auf einen Mitgliedstaat beschränkter, rein interner Sachverhalt.
- Spruchkörper
- Fünfte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2013:100
Gründe
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