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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 14.07.2011 – C-111/11 P

Ignacio Ruipérez Aguirre und ATC Petition gegen Europäische Kommission. Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Weigerung der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten - Unzulässigkeit - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.
Spruchkörper
Sechste Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2011:491

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Herr Ruipérez Aguirre und ATC Petition tragen ihre eigenen Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 14. Juli 2011– Ruipérez Aguirre und ATC Petition/Kommission / (Rechtssache C-111/11 P)

„Rechtsmittel – Nichtigkeitsklage – Weigerung der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten – Unzulässigkeit – Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel“

Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen – Weigerung der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten – Ausschluss (Art. 258 AEUV und 263 AEUV) (vgl. Randnrn. 11-16)

Gegenstand

Zitierte Vorschriften

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