Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 14.07.2011 – C-111/11 P
- Spruchkörper
- Sechste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2011:491
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Herr Ruipérez Aguirre und ATC Petition tragen ihre eigenen Kosten.
Gründe
Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 14. Juli 2011– Ruipérez Aguirre und ATC Petition/Kommission / (Rechtssache C-111/11 P)
„Rechtsmittel – Nichtigkeitsklage – Weigerung der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten – Unzulässigkeit – Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel“
Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen – Weigerung der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten – Ausschluss (Art. 258 AEUV und 263 AEUV) (vgl. Randnrn. 11-16)
Gegenstand
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat EuGH in C-111/11 P entschieden?“