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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 08.09.2006 – T-92/06

Lademporiki OE und Apostolos Parousis & Sia OE gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Außervertragliche Haftung - EAGFL-Zuschuss - Strafrechtliche Verfolgung und verwaltungsrechtliche Sanktionen im Inland - Weigerung der Kommission, Stellung zu nehmen und ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten - Klage, die zum Teil offensichtlich unzulässig ist und der zum Teil jede rechtliche Grundlage fehlt.
Spruchkörper
Fünfte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2006:248

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerinnen tragen die Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 8. September 2006 – Lademporiki und Parousis & Sia/Kommission / (Rechtssache T-92/06)

„Außervertragliche Haftung – EAGFL-Zuschuss – Strafrechtliche Verfolgung und verwaltungsrechtliche Sanktionen im Inland – Weigerung der Kommission, Stellung zu nehmen und ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten – Klage, die zum Teil offensichtlich unzulässig ist und der zum Teil jede rechtliche Grundlage fehlt“

1. Schadensersatzklage – Klage von Unternehmen, die wegen der Ausstellung falscher Rechnungen zwecks Erlangung eines Gemeinschaftszuschusses strafrechtlich verfolgt und mit verwaltungsrechtlichen Sanktionen belegt werden (Artikel 226 EG und 288 Absatz 2 EG) (vgl. Randnr. 25)

2. Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen (Artikel 226 EG und 288 Absatz 2 EG) (vgl. Randnrn. 29-30)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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