Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Beschluss vom 08.09.2006 – T-92/06
- Spruchkörper
- Fünfte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2006:248
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerinnen tragen die Kosten.
Gründe
Beschluss des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 8. September 2006 – Lademporiki und Parousis & Sia/Kommission / (Rechtssache T-92/06)
„Außervertragliche Haftung – EAGFL-Zuschuss – Strafrechtliche Verfolgung und verwaltungsrechtliche Sanktionen im Inland – Weigerung der Kommission, Stellung zu nehmen und ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten – Klage, die zum Teil offensichtlich unzulässig ist und der zum Teil jede rechtliche Grundlage fehlt“
1. Schadensersatzklage – Klage von Unternehmen, die wegen der Ausstellung falscher Rechnungen zwecks Erlangung eines Gemeinschaftszuschusses strafrechtlich verfolgt und mit verwaltungsrechtlichen Sanktionen belegt werden (Artikel 226 EG und 288 Absatz 2 EG) (vgl. Randnr. 25)
2. Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen (Artikel 226 EG und 288 Absatz 2 EG) (vgl. Randnrn. 29-30)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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