Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Beschluss vom 26.01.2007 – T-91/06
- Spruchkörper
- Fünfte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2007:18
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Herr Nikolaos Theofilopoulos trägt die Kosten.
Gründe
Beschluss des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 26. Januar 2007 – Theofilopoulos/Kommission / (Rechtssache T-91/06)
„Schadensersatzklage – Rückgabe von Garantieschreiben – Unzuständigkeit des Gerichts – Unzulässigkeit der Klage – Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt“
1. Verfahren – Anrufung des Gerichts aufgrund einer Schiedsklausel (Art. 238 EG und 240 EG; Satzung des Gerichtshofs, Art. 51) (vgl. Randnrn. 16-20)
2. Nichtigkeitsklage – Zuständigkeit des Gemeinschaftsrichters (Art. 230 EG und 288 Abs. 2 EG) (vgl. Randnr. 21)
3. Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Rechtswidrigkeit (Art. 288 Abs. 2 EG) (vgl. Randnrn. 23-26)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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