Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 17.03.2015 – T-89/09
- Spruchkörper
- Erste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2015:153
Gründe
Die Entscheidung K(2008)6017 endgültig der Kommission vom 21. Oktober 2008, Staatliche Beihilfe N 512/2007 – Deutschland, Abalon Hardwood Hessen GmbH, wird für nichtig erklärt, soweit darin festgestellt wird, dass die vom Land Hessen gewährten staatlichen Bürgschaften keine staatlichen Beihilfen im Sinne von Art. 87 Abs. 1 EG darstellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Pollmeier Massivholz GmbH & Co. KG trägt vier Fünftel ihrer eigenen Kosten, vier Fünftel der Kosten der Europäischen Kommission und vier Fünftel der Kosten des Landes Hessen.
Die Kommission trägt ein Fünftel ihrer eigenen Kosten und ein Fünftel der Kosten der Pollmeier Massivholz.
Das Land Hessen trägt ein Fünftel seiner eigenen Kosten.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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