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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 20.11.1997 – T-85/97

Interprovinciale des fédérations d'hôteliers, restaurateurs, cafetiers et entreprises assimilées de Wallonie ASBL (Féd. Horeca-Wallonie) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Verfahren - Fristen - Berechnungsmodalitäten - Unzulässigkeit.
Spruchkörper
Zweite erweiterte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:1997:180

Orientierungssatz

Artikel 80 § 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofes, dem Artikel 101 § 2 der Verfahrensordnung des Gerichts entspricht und der sich ausschließlich auf den Fall bezieht, daß das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt, ist nur dann anwendbar, wenn das Ende der Frist einschließlich der Verlängerung mit Rücksicht auf die räumliche Entfernung, auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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