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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 10.09.2009 – T-75/03

Banco Comercial dos Açores, SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Statsstøtte - skatteforanstaltninger vedtaget af en regional eller lokal myndighed - nedsættelse af indkomstskatteprocenter for personer og selskaber med skattemæssigt hjemsted på Azorerne - beslutning, der erklærer støtteordningen for delvist uforenelig med fællesskabsmarkedet og anordner tilbagesøgning af udbetalt støtte - annullationssøgsmål - individuelt berørt - formaliteten - begrebet statsstøtte - selektiv karakter - konkurrencebegrænsning - påvirkning af samhandelen mellem medlemsstaterne - ligebehandling - berettiget forventning - retssikkerhed.
Spruchkörper
Fünfte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2009:322

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Banco Comercial dos Açores, SA trägt ihre eigenen Kosten sowie diejenigen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

3. Die Banco Espírito Santo dos Açores, SA trägt ihre eigenen Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 10. September 2009 – Banco Comercial dos Açores/Kommission / (Rechtssache T-75/03)

„Staatliche Beihilfen – Von einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft erlassene steuerliche Maßnahmen – Senkung der Einkommensteuersätze für natürliche und juristische Personen mit steuerlichem Sitz auf den Azoren – Entscheidung, mit der die Beihilferegelung für teilweise mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und die Rückforderung der gezahlten Beihilfen angeordnet wird – Nichtigkeitsklage – Individuelle Betroffenheit – Zulässigkeit – Begriff der Beihilfe – Selektiver Charakter – Beeinträchtigung des Wettbewerbs – Beeinträchtigung des Handelsverkehrs zwischen Mitgliedstaaten – Gleichbehandlung – Berechtigtes Vertrauen – Rechtssicherheit“

1. Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen – Entscheidung der Kommission, mit der eine sektorielle Beihilferegelung untersagt wird – Klage eines Unternehmens, das eine nach dieser Regelung gewährte individuelle Beihilfe erhalten hat, die zurückgefordert werden muss – Zulässigkeit (Art. 230 Abs. 4 EG) (vgl. Randnrn. 38-47)

2. Staatliche Beihilfen – Begriff – Selektiver Charakter der Maßnahme – Steuerliche Maßnahme, die von einer unterhalb der staatlichen Ebene angesiedelten Einheit erlassen wurde – Niedrigerer als der auf nationaler Ebene geltende Steuersatz – Beurteilungskriterien (Art. 87 Abs. 1 EG) (vgl. Randnrn. 74-75)

3. Staatliche Beihilfen – Beeinträchtigung des Handelsverkehrs zwischen Mitgliedstaaten – Beeinträchtigung des Wettbewerbs – Beurteilungskriterien (Art. 87 Abs. 1 EG) (vgl. Randnrn. 86-87)

4. Staatliche Beihilfen – Verbot – Ausnahmen – Ermessen der Kommission – Gerichtliche Überprüfung – Grenzen (Art. 87 Abs. 3 EG) (vgl. Randnr. 100)

5. Staatliche Beihilfen – Entscheidung der Kommission – Unterscheidung zwischen zwei Sektoren auf der Grundlage der von dem betroffenen Mitgliedstaat übermittelten Kriterien – Kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 87 Abs. 3 Buchst. a EG) (vgl. Randnrn. 111-116)

6. Staatliche Beihilfen – Rückforderung einer rechtswidrigen Beihilfe – Unter Verstoß gegen die Verfahrensvorschriften des Artikels 88 Absatz 3 EG gewährte Beihilfe – Mögliches berechtigtes Vertrauen der Empfänger – Rechtssicherheit – Schutz – Voraussetzungen und Grenzen (Art. 88 Abs. 3 EG) (vgl. Randnrn. 124-126)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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