Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 30.06.1998 – T-73/97

British Shoe Corporation Footwear Supplies Ltd, Clark International Ltd, Deichmann-Schuhe GmbH & Co. Vertriebs KG, Groupe André SA, Reno Versandhandel GmbH und Leder & Schuh AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Dumping - Schuhe mit Oberteil aus Spinnstoffen mit Ursprung in der Volksrepublik China und Indonesien - Verordnung der Kommission zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls - Nichtigkeitsklage - Späterer Erlaß einer Verordnung über die Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls - Erledigung der Hauptsache.
Spruchkörper
Erste erweiterte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:1998:147

Orientierungssatz

Ein Importeur kann keinerlei Rechtswirkungen einer Verordnung zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls geltend machen, um sein Interesse an der Anfechtung dieser Verordnung vor dem Gemeinschaftsrichter darzutun, wenn die Beträge, die der Importeur aufgrund der vorläufigen Verordnung entrichtet hat, in der von der endgültigen Verordnung festgesetzten Höhe endgültig vereinnahmt worden sind und die Beträge, die diesen Satz übersteigen oder sich auf Erzeugnisse beziehen, die mit keinem Antidumpingzoll belegt worden sind, endgültig freigegeben worden sind.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuG in T-73/97 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten