Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 15.11.2007 – T-71/06
- Spruchkörper
- Fünfte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2007:342
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Enercon GmbH trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 15. November 2007 – Enercon / HABM (Windenergiekonverter) / (Rechtssache T-71/06)
„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer dreidimensionalen Gemeinschaftsmarke in Form der Gondelverkleidung eines Windenergiekonverters – Absolute Eintragungshindernisse – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 40/94“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 26, 31)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Enercon GmbH
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Dreidimensionale Marke in Form der Gondelverkleidung eines Windenergiekonverters für Waren der Klasse 7 – Nr. 2496743
Entscheidung des Prüfers:
Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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