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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 30.09.2016 – T-70/15

Trajektna luka Split d.d. gegen Europäische Kommission. Wettbewerb – Missbrauch einer beherrschenden Stellung – Beschluss, mit dem eine Zuwiderhandlung gegen Art. 102 AEUV festgestellt wird – Festsetzung von Höchstbeträgen der Tarife für die den Binnenverkehr betreffenden Hafendienste durch die Hafenbehörde von Split – Ablehnung einer Beschwerde – Behandlung des Falles durch eine Wettbewerbsbehörde eines Mitgliedstaats – Fehlendes Unionsinteresse.
Spruchkörper
Siebte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2016:592

Gründe

Randnummer 1

Die Klage wird abgewiesen.

Randnummer 2

Die Trajektna luka Split d.d. trägt die Kosten.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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