Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 12.11.2008 – T-70/07
- Spruchkörper
- Achte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2008:486
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Cantieri Navali Termoli SpA trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 12. November 2008 – Cantieri Navali Termoli/Kommission / (Rechtssache T-70/07)
„Staatliche Beihilfen – Schiffbau – Auftragsbezogene Betriebsbeihilfen – Antrag auf Verlängerung der in Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1540/98 vorgesehenen Frist für die Ablieferung eines Schiffes – Kausalzusammenhang zwischen dem außergewöhnlichen Ereignis und der Verzögerung“
1. Nichtigkeitsklage – Gründe – Fehlende oder unzureichende Begründung – Unterscheidung von einem offensichtlichen Beurteilungsfehler (Art. 253 CE) (vgl. Randnr. 37)
2. Staatliche Beihilfen – Verbot – Ausnahmen – Beihilfen für den Schiffbau (Verordnung Nr. 1540/98 des Rates, Art. 3 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 53-58)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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