Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Beschluss vom 23.01.2012 – T-607/11 R
- ECLI
- ECLI:EU:T:2012:22
Tenor
1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Gründe
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 23. Januar 2012 – Henkel und Henkel France/Kommission / (Rechtssache T-607/11 R)
„Vorläufiger Rechtsschutz – Wettbewerb – Beschluss der Kommission, mit dem die Übermittlung von Dokumenten an eine nationale Wettbewerbsbehörde abgelehnt wird – Antrag auf einstweilige Anordnungen – Fehlendes Rechtsschutzinteresse – Verstoß gegen Formerfordernisse – Fehlender vorläufiger Charakter der beantragten Maßnahmen – Unzulässigkeit“
1. Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Einstweilige Anordnungen – Voraussetzungen – Fumus boni iuris – Dringlichkeit –Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden – Reihenfolge und Art und Weise der Prüfung – Ermessen des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters (Art. 278 AEUV und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104 § 2) (vgl. Randnrn. 13-15)
2. Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs –Zulässigkeitsvoraussetzungen – Interesse des Antragstellers an der Aussetzung – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs eines negativen Beschlusses der Kommission, mit dem die Übermittlung von Dokumenten an eine nationale Wettbewerbsbehörde abgelehnt wird – Aussetzung, die die Lage des Antragstellers nicht ändern kann – Ausschluss (Art. 278 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104 § 2) (vgl. Randnrn. 19, 21)
3. Vorläufiger Rechtsschutz – Einstweilige Anordnungen – Voraussetzungen –Zulässigkeitsvoraussetzungen – Anordnungen, die der Entscheidung in der Hauptsache nicht vorgreifen – Antrag auf Zugang zu Dokumenten, die Gegenstand eines mit einer Nichtigkeitsklage angefochtenen ablehnenden Beschlusses sind – Nicht erfüllte Voraussetzung – Unzulässigkeit des Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz (Art. 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104 § 2) (vgl. Randnrn. 23-24)
Gegenstand
Zitierte Vorschriften
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