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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 09.06.2021 – T-580/19

Sayed Shamsuddin Borborudi gegen Rat der Europäischen Union. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen gegen Iran zur Verhinderung der nuklearen Proliferation – Einfrieren von Geldern – Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren werden – Beibehaltung des Namens des Klägers auf der Liste – Beurteilungsfehler – Art. 266 AEUV.
Spruchkörper
Vierte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2021:330

Gründe

Randnummer 1

Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/855 des Rates der Europäischen Union vom 27. Mai 2019 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran wird für nichtig erklärt, soweit sie Herrn Sayed Shamsuddin Borborudi betrifft.

Randnummer 2

Der Rat trägt die Kosten des Verfahrens.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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