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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 03.07.2019 – T-573/16

PT gegen Europäische Investitionsbank. Öffentlicher Dienst – Bedienstete der EIB – Organisation der Dienststellen – Dienstfreistellung – Zugang zu E‑Mails und IT‑Verbindungen – Vorgerichtliches Verfahren – Zulässigkeit – Rechtssicherheit – Recht auf Anhörung – Unschuldsvermutung – Abschlussbericht des OLAF – Begründungspflicht – Haftung – Materieller Schaden – Immaterieller Schaden.
Spruchkörper
Vierte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2019:481

Gründe

Randnummer 1

Die Entscheidungen der Europäischen Investitionsbank (EIB) vom 13. April, 12. Mai, 16. Juni und 20. Oktober 2015, vom 6. Juni 2016 und vom 7. Februar 2017 über die Dienstfreistellung von PT sowie die Entscheidung der EIB vom 18. Juni 2015, den Zugang von PT zu seinen E‑Mails und zu den IT‑Verbindungen der EIB zu sperren, werden aufgehoben.

Randnummer 2

Die EIB wird verurteilt, PT als Ersatz für den erlittenen immateriellen Schaden 25000 Euro, zuzüglich Zinsen, ab der Verkündung des vorliegenden Urteils und in Höhe des von der Europäischen Zentralbank (EZB) für die wesentlichen Refinanzierungsgeschäfte festgesetzten Zinssatzes, zuzüglich 3,5 Prozentpunkte, zu zahlen.

Randnummer 3

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Randnummer 4

Die EIB trägt die Kosten.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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