Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 03.07.2019 – T-573/16
- Spruchkörper
- Vierte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2019:481
Gründe
Die Entscheidungen der Europäischen Investitionsbank (EIB) vom 13. April, 12. Mai, 16. Juni und 20. Oktober 2015, vom 6. Juni 2016 und vom 7. Februar 2017 über die Dienstfreistellung von PT sowie die Entscheidung der EIB vom 18. Juni 2015, den Zugang von PT zu seinen E‑Mails und zu den IT‑Verbindungen der EIB zu sperren, werden aufgehoben.
Die EIB wird verurteilt, PT als Ersatz für den erlittenen immateriellen Schaden 25000 Euro, zuzüglich Zinsen, ab der Verkündung des vorliegenden Urteils und in Höhe des von der Europäischen Zentralbank (EZB) für die wesentlichen Refinanzierungsgeschäfte festgesetzten Zinssatzes, zuzüglich 3,5 Prozentpunkte, zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die EIB trägt die Kosten.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) EuG, Urteil vom 03.07.2019 – T-573/16 nach: Wortlaut aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Lade T-573/16 (EuG) und gib die Leitsätze und die tragenden Randnummern wörtlich wieder.“