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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 11.10.2012 – T-556/10

Novatex Ltd gegen Rat der Europäischen Union. Subventionen – Einfuhren eines bestimmten Polyethylenterephthalats mit Ursprung in Iran, Pakistan und den Vereinigten Arabischen Emiraten – Endgültiger Ausgleichszoll und endgültige Vereinnahmung des vorläufigen Zolls – Art. 3 Abs. 1 und 2, Art. 6 Buchst. b und Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 597/2009.
Spruchkörper
Siebte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2012:537

Tenor

1. Art. 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 857/2010 des Rates vom 27. September 2010 zur Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren eines bestimmten Polyethylenterephthalats mit Ursprung in Iran, Pakistan und den Vereinigten Arabischen Emiraten wird, was die Novatex Ltd betrifft, für nichtig erklärt, soweit der endgültige Ausgleichszoll für Einfuhren eines bestimmten Polyethylenterephthalats in die Europäische Union den Zoll übersteigt, der ohne den Fehler bei dem in Zeile 74 der Einkommensteuererklärung für das Steuerjahr 2008 angegebenen Betrag anwendbar gewesen wäre.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Der Rat der Europäischen Union trägt seine eigenen Kosten und die Hälfte der Kosten von Novatex. Novatex trägt die Hälfte ihrer eigenen Kosten. Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 11. Oktober 2012 – Novatex/Rat / (Rechtssache T-556/10)

„Subventionen – Einfuhren eines bestimmten Polyethylenterephthalats mit Ursprung in Iran, Pakistan und den Vereinigten Arabischen Emiraten – Endgültiger Ausgleichszoll und endgültige Vereinnahmung des vorläufigen Zolls – Art. 3 Abs. 1 und 2, Art. 6 Buchst. b und Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 597/2009“

1. Gemeinsame Handelspolitik – Schutz gegen Subventionspraktiken von Drittstaaten – Ermessen der Organe – Gerichtliche Nachprüfung – Grenzen (Verordnung Nr. 597/2009 des Rates) (vgl. Randnr. 35)

2. Gemeinsame Handelspolitik – Schutz gegen Subventionspraktiken von Drittstaaten – Subvention – Finanzielle Beihilfe der Regierung des Ursprungs- oder Ausfuhrlands – Allgemeine Besteuerungsregelung – Beim Vergleich der steuerlichen Behandlung der Einkommen aus Inlandsverkäufen und der aus Ausfuhrverkäufen zu berücksichtigende Gesichtspunkte (Übereinkommen über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen 1994, Art. 1 Abs. 1 Buchst. a Ziff. ii; Verordnung Nr. 597/2009 des Rates, Art. 2 bis 4) (vgl. Randnrn. 36, 40-43)

3. Gemeinsame Handelspolitik – Schutz gegen Subventionspraktiken von Drittstaaten – Subvention – Finanzielle Beihilfe der Regierung des Ursprungs- oder Ausfuhrlands – Begriff – Steuerregelung, die zu einem Steuersatz führt, der bei Ausfuhrgewinnen niedriger ist als bei Gewinnen aus Inlandsverkäufen – Einbeziehung (Verordnung Nr. 597/2009 des Rates, Art. 3 Abs. 1 Buchst. a Ziff. ii) (vgl. Randnrn. 56-58, 63, 65)

4. Gemeinsame Handelspolitik – Schutz gegen Subventionspraktiken von Drittstaaten – Durchführung der Untersuchung – Befugnisse der Kommission – Grenzen – Verpflichtung zur Zusammenarbeit der Unternehmen, gegen die sich eine Beschwerde richtet – Umfang (Verordnung Nr. 597/2009 des Rates, Art. 11 Abs. 2 und 26) (vgl. Randnrn. 81, 87)

5. Gemeinsame Handelspolitik – Schutz gegen Subventionspraktiken von Drittstaaten – Subvention – Von der Regierung gewährtes Darlehen – Vorliegen eines von der Regierung gewährten Vorteils – Bedingungen (Übereinkommen über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen 1994, Art. 14 Buchst. b; Verordnung Nr. 597/2009 des Rates, Art. 3 Abs. 2 und 6 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 119, 124-126)

6. Nichtigkeitsklage – Zuständigkeit der Unionsgerichte – Abänderungsbefugnis – Ausschluss (Art. 264 AEUV) (vgl. Randnrn. 152-154)

Gegenstand

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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