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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 24.05.2012 – T-550/11

Nizar Assaad gegen Rat der Europäischen Union. Nichtigkeitsklage – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen gegen Syrien – Liste der Personen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren werden – Fehlendes Rechtsschutzinteresse.
Spruchkörper
Sechste Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2012:266

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Herr Nizar Assaad trägt seine eigenen Kosten und die Kosten des Rates.

Gründe

Beschluss des Gerichts (Sechste Kammer) vom 24. Mai 2012 – Assaad/Rat / (Rechtssache T-550/11)

„Nichtigkeitsklage – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen gegen Syrien – Liste der Personen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren werden – Fehlendes Rechtsschutzinteresse“

Nichtigkeitsklage – Rechtsschutzinteresse – Erfordernis eines bestehenden und gegenwärtigen Interesses – Klage gegen Verordnungen über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien – Kläger, der weder Adressat der angefochtenen Handlungen noch von ihnen individuell und/oder unmittelbar betroffen ist – Unzulässigkeit (Art. 263 Abs. 4 AEUV) (vgl. Randnrn. 14‑18)

Gegenstand

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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