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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 16.11.2011 – T-54/06

Kendrion NV gegen Europäische Kommission. Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Industriesäcke aus Kunststoff - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Wirtschaftliche Einheit - Gesamtschuldnerische Haftung - Verhältnismäßigkeit - Gleichbehandlung - Geldbußen - Obergrenze von 10 % des Umsatzes - Tatsächliche Leistungsfähigkeit.
Spruchkörper
Vierte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2011:667

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kendrion NV trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 16. November 2011 – Kendrion/Kommission / (Rechtssache T-54/06)

„Wettbewerb – Kartelle – Sektor der Industriesäcke aus Kunststoff – Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird – Wirtschaftliche Einheit – Gesamtschuldnerische Haftung – Verhältnismäßigkeit – Gleichbehandlung – Geldbußen – Obergrenze von 10 % des Umsatzes – Tatsächliche Leistungsfähigkeit“

1. Wettbewerb – Gemeinschaftsvorschriften – Zuwiderhandlungen – Zurechnung – Muttergesellschaft und Tochtergesellschaften – Wirtschaftliche Einheit – Beurteilungskriterien – Vermutung eines bestimmenden Einflusses der Muttergesellschaft auf ihre 100%igen Tochtergesellschaften – Beweisrechtliche Obliegenheiten der Gesellschaft, die diese Vermutung widerlegen will (Art. 81 Abs. 1 EG) (vgl. Randnrn. 49-52, 65-67)

2. Wettbewerb – Geldbußen – Beurteilung anhand des individuellen Verhaltens des Unternehmens – Keine Auswirkung des Fehlens einer Sanktion gegen einen anderen Wirtschaftsteilnehmer (Art. 81 Abs. 1 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 77-78)

3. Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Höchstbetrag – Berechnung – Zu berücksichtigender Umsatz – Gesamtumsatz aller Gesellschaften, aus denen die als Unternehmen handelnde wirtschaftliche Einheit besteht – Grenzen (Art. 81 Abs. 1 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 91-92)

4. Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Grundsatz der Gleichbehandlung – Unterschiede zwischen Unternehmen aufgrund der Anwendung des Höchstbetrags – Zulässigkeit – Kein Verbot der Verhängung einer höheren Geldbuße gegen ein kleines oder mittleres Unternehmen (Art. 81 Abs. 1 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23 Abs. 2; Mitteilung 98/C 9/03 der Kommission) (vgl. Randnrn. 106-107, 110-111, 149)

5. Nichtigkeitsklage – Nichtigkeitsurteil – Wirkungen – Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission, mit der eine Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln festgestellt wird – Keine Wirkungen gegenüber Adressaten, die keine Klage erhoben haben (Art. 81 EG, 230 EG und 249 EG) (vgl. Randnr. 119)

6. Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Kurze Darstellung der Klagegründe – Zulässigkeit einer Verweisung auf die vor demselben Gericht in einer anderen Rechtssache eingereichten Schriftsätze – Wesentliche Voraussetzung – Keine Möglichkeit der Heilung eines Verstoßes gegen den Grundsatz durch Wiedergabe der Angriffs‑ und Verteidigungsmittel in der Erwiderung (Satzung des Gerichtshofs, Art. 21; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 125-127)

7. Wettbewerb – Gemeinschaftsvorschriften – Zuwiderhandlungen – Geldbußen – Festsetzung – Kriterien – Anhebung des allgemeinen Niveaus der Geldbußen – Zulässigkeit (Art. 81 Abs. 1 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 133-134)

8. Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Kriterien – Gesamtumsatz des betroffenen Unternehmens – Mit den Waren, auf die sich die Zuwiderhandlung erstreckte, erzielter Umsatz – Jeweilige Berücksichtigung – Grenzen (Art. 81 Abs. 1 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 141-143)

9. Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Kriterien – Finanzlage des betreffenden Unternehmens – Berücksichtigung – Keine Verpflichtung der Kommission, genaue Auskünfte über die finanzielle Lage des Unternehmens zu verlangen (Art. 81 Abs. 1 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23 Abs. 2; Mitteilung 98/C 9/03 der Kommission, Nr. 5 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 161-163, 165)

10. Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Einteilung der betroffenen Unternehmen in verschiedene Kategorien – Voraussetzungen (Art. 81 Abs. 1 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23 Abs. 2; Mitteilung 98/C 9/03 der Kommission, Nr. 1 A) (vgl. Randnrn. 182-183)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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