Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 06.11.2014 – T-53/13
Vans, Inc. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke, die eine Wellenlinie darstellt – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Keine aufgrund von Benutzung erworbene Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 3 der Verordnung Nr. 207/2009 – Art. 76 der Verordnung Nr. 207/2009 – Art. 75 der Verordnung Nr. 207/2009.
- Spruchkörper
- Fünfte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2014:932
Gründe
Randnummer 1
Die Klage wird abgewiesen.
Randnummer 2
Die Vans, Inc. trägt die Kosten.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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