Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 17.01.2012 – T-522/10
- Spruchkörper
- Zweite Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2012:9
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Hell Energy Magyarország kft trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 17. Januar 2012 – Hell Energy Magyarország/HABM – Hansa Mineralbrunnen (HELL) / (Rechtssache T-522/10)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke HELL – Ältere Gemeinschaftswortmarke HELLA – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Waren und Zeichen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr einer Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 29, 33-34, 67)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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