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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 12.03.2021 – T-50/20

PNB Banka AS gegen Europäische Zentralbank. Wirtschafts- und Währungspolitik – Aufsicht über Kreditinstitute – Insolvenzverfahren – Weigerung der EZB, dem Ersuchen des Verwaltungsrats eines Kreditinstituts stattzugeben, deren Insolvenzverwalter anzuweisen, dem vom Verwaltungsrat beauftragten Rechtsanwalt Zugang zu den Räumlichkeiten, Informationen, Mitarbeitern und Betriebsmitteln dieses Instituts zu gewähren – Zuständigkeit des Urhebers des Rechtsakts – Klage, die offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrt.
Spruchkörper
Zehnte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2021:141

Gründe

Randnummer 1

Die Klage wird abgewiesen.

Randnummer 2

Der Antrag der Lettischen Republik auf Zulassung zur Streithilfe hat sich erledigt.

Randnummer 3

Die PNB Banka AS trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Zentralbank (EZB) mit Ausnahme der durch den Antrag auf Zulassung zur Streithilfe entstandenen Kosten.

Randnummer 4

Die PNB Banka, die EZB und die Republik Lettland tragen jeweils ihre eigenen im Zusammenhang mit dem Antrag auf Zulassung zur Streithilfe entstandenen Kosten.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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