Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 10.02.2000 – T-5/99

Pantelis Andriotis gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften und Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop). CEDEFOP - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Ausschreibung von Architektendienstleistungen - Unterbliebene Bekanntmachung der Ergebnisse des Vergabeverfahrens - Rechtsschutzinteresse - Offensichtliche Unzulässigkeit.
Spruchkörper
Zweite Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2000:37

Orientierungssatz

$$Eine Klage einer natürlichen oder juristischen Person ist nur dann zulässig, wenn diese ein Rechtsschutzinteresse hat.

Folglich ist die von einem Bieter gegen die stillschweigende Weigerung, ihn schriftlich über die Bekanntmachung der Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften zu informieren, erhobene Nichtigkeitsklage unzulässig, wenn er bereits vor Erhebung dieser Klage alle Informationen, die Gegenstand einer Veröffentlichung im Amtsblatt sein könnten, erhalten und damit das von ihm verfolgte Ziel erreicht hatte, nämlich die Angaben zu erlangen, die erforderlich sind, um ihm die gerichtliche Anfechtung der Entscheidung über die Vergabe des streitigen Auftrags und die damit einhergehende Zurückweisung seines Angebots zu ermöglichen. (vgl. Randnrn. 36, 39)

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuG in T-5/99 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten