Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Beschluss vom 22.01.2015 – T-488/13
GEA Group AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke – Rechtsbehelfsfrist – Beginn – Zustellung der Entscheidung der Beschwerdekammer durch Fernkopierer – Eingang der Fernkopie – Verspätung – Kein Zufall oder Fall höherer Gewalt – Offensichtliche Unzulässigkeit.
- Spruchkörper
- Zweite Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2015:64
Gründe
List of URI's:
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) EuG, Beschluss vom 22.01.2015 – T-488/13 nach: Wortlaut aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Lade T-488/13 (EuG) und gib die Leitsätze und die tragenden Randnummern wörtlich wieder.“