Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 14.09.2011 – T-485/07
- Spruchkörper
- Sechste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2011:467
Tenor
1. Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 26. September 2007 (Sache R 1478/2006‑2) wird aufgehoben.
2. Das HABM trägt die Kosten.
3. Reinhard Knopf trägt seine eigenen Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 14. September 2011 – Olive Line International/HABM – Knopf (O-live) / (Rechtssache T-485/07)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke O-live – Älterer Handelsname Olive line – Relatives Eintragungshindernis – Art. 8 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 4 der Verordnung [EG] Nr. 207/2009) – Recht, die Benutzung einer jüngeren Marke zu untersagen – Verwechslungsgefahr – Art. 7 des spanischen Markengesetzes und Art. 8 Abs. 1 der Verordnung Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009)“
1. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer nicht eingetragenen Marke oder eines anderen im geschäftlichen Verkehr benutzten Zeichens – Voraussetzungen – Auslegung im Licht des Gemeinschaftsrechts – Beurteilung anhand der im für das geltend gemachte Zeichen geltenden nationalen Recht festgelegten Kriterien (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 4) (vgl. Randnrn. 49-51)
2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer nicht eingetragenen Marke oder eines anderen im geschäftlichen Verkehr benutzten Zeichens (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 4) (vgl. Randnrn. 67, 103-107)
Gegenstand
Zitierte Vorschriften
Art. 7 MarkenG
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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