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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 04.10.2007 – T-481/04

Advance Magazine Publishers, Inc. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke VOGUE - Ältere nationale Wortmarke VOGUE Portugal - Erstmals vor der Beschwerdekammer vorgebrachte Gesichtspunkte - Umfang der Prüfung durch die Beschwerdekammer.
Spruchkörper
Dritte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2007:303

Tenor

Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 27. September 2004 (Sache R 328/2003‑2) wird aufgehoben.

Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Advance Magazine Publishers, Inc.

Gründe

Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 4. Oktober 2007 – Advance Magazine Publishers/HABM – Capela & Irmãos (VOGUE) / (Rechtssache T-481/04)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke VOGUE – Ältere nationale Wortmarke VOGUE Portugal – Erstmals vor der Beschwerdekammer vorgebrachte Gesichtspunkte – Umfang der Prüfung durch die Beschwerdekammer“

Gemeinschaftsmarke – Beschwerdeverfahren (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 74 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 20‑21)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Advance Magazine Publishers, Inc.

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Wortmarke VOGUE für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 14, 16, 18, 25 und 41 – Anmeldung Nr. 183756

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

J. Capela & Irmãos, L da

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

Nationale Wortmarke VOGUE Portugal für Waren der Klasse 25 und Unternehmenskennzeichen VOGUE – SAPATARIA

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Zurückweisung der Anmeldung für die angegriffenen Waren

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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