Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 21.10.2010 – T-474/08
- Spruchkörper
- Siebte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2010:443
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Herr Dieter C. Umbach trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 21. Oktober 2010 – Umbach/Kommission / (Rechtssache T-474/08)
„Zugang zu Dokumenten – Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 – Dokumente betreffend einen im Rahmen des TACIS Programms geschlossenen Vertrag – Antrag auf Zugang im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit des Klägers gegen die Kommission vor einem belgischen Zivilgericht – Teilweise Verweigerung des Zugangs – Antrag auf Zugang, der auf Grundsätze aus dem EU-Vertrag gestützt wird – Überwiegendes öffentliches Interesse“
1. Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen – Begriff – Handlungen mit verbindlichen Rechtswirkungen – Schweigen oder Untätigkeit eines Organs – Gleichsetzung mit einer stillschweigenden Zurückweisung – Ausschluss – Grenzen (Art. 230 EG) (vgl. Randnrn. 35-36)
2. Europäische Gemeinschaften – Organe – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 ‑ Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten – Überwiegendes öffentliches Interesse, das die Verbreitung von Dokumenten rechtfertigt – Begriff – Besonderes Interesse des Klägers – Ausschluss (Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 2 Abs. 1 und 4 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 56, 58-59, 71)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) EuG, Urteil vom 21.10.2010 – T-474/08 nach: Wortlaut aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Lade T-474/08 (EuG) und gib die Leitsätze und die tragenden Randnummern wörtlich wieder.“