Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 16.09.2008 – T-47/07
- Spruchkörper
- Zweite Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2008:377
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Ratiopharm GmbH trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 16. September 2008 – Ratiopharm/HABM (BioGeneriX) / (Rechtssache T-47/07)
„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke BioGeneriX – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 40/94“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 21, 26‑28)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Ratiopharm GmbH
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Wortmarke BioGeneriX für Waren und Dienstleistungen der Klassen 5, 35, 40 und 42 – Anmeldung Nr. 1701762
Entscheidung des Prüfers:
Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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