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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 09.09.2014 – T-461/12

Hansestadt Lübeck gegen Europäische Kommission. Staatliche Beihilfen – Flughafenentgelte – Flughafen Lübeck – Beschluss, das Verfahren nach Art. 108 Abs. 2 AEUV einzuleiten – Art. 107 Abs. 1 AEUV – Offensichtlicher Beurteilungsfehler − Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999.
Spruchkörper
Dritte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2014:758

Gründe

Randnummer 1

Der Beschluss C (2012) 1012 final der Kommission vom 22. Februar 2012 über die staatlichen Beihilfen SA.27585 und SA.31149 (2012/C) (ex NN/2012, ex CP 31/2009 und CP 162/2010) – Deutschland wird für nichtig erklärt, soweit er sich auf die Entgeltordnung des Flughafens Lübeck aus dem Jahr 2006 bezieht.

Randnummer 2

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Randnummer 3

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Hälfte der Kosten der Hansestadt Lübeck.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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