Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 17.07.2014 – T-457/09
Westfälisch-Lippischer Sparkassen- und Giroverband gegen Europäische Kommission. Staatliche Beihilfen – Umstrukturierung der WestLB – Beihilfen zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats – Art. 87 Abs. 3 Buchst. b EG – Entscheidung, mit der die Beihilfe unter bestimmten Bedingungen für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird – Nichtigkeitsklage – Individuelle Betroffenheit – Rechtsschutzinteresse – Zulässigkeit – Kollegialprinzip – Begründungspflicht – Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten – Verhältnismäßigkeit – Diskriminierungsverbot – Art. 295 EG – Art. 7 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999.
- Spruchkörper
- Erste erweiterte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2014:683
Gründe
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