Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 15.07.2015 – T-436/10
HIT Groep BV gegen Europäische Kommission. Wettbewerb – Kartelle – Europäischer Markt für Spannstahl – Preisfestsetzung, Marktaufteilung und Austausch sensibler Geschäftsinformationen – Beschluss, mit dem eine Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV festgestellt wird – Vorschriften, nach denen wettbewerbswidrige Verhaltensweisen einer Tochtergesellschaft der Muttergesellschaft zugerechnet werden können – Vermutung der tatsächlichen Ausübung eines bestimmenden Einflusses – Angemessene Verfahrensdauer.
- Spruchkörper
- Sechste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2015:514
Gründe
Randnummer 1
Die Klage wird abgewiesen.
Randnummer 2
Die HIT Groep BV trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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