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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 31.08.2011 – T-435/10

IEM - Erga - Erevnes - Meletes perivallontos kai chorotaxias AE gegen Europäische Kommission. Nichtigkeitsklage - Viertes Rahmenprogramm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration - Antrag auf Rückzahlung von Vorschüssen zur Durchführung eines Forschungsfinanzierungsvertrags - Schiedsklausel - Schreiben, mit dem die Ausstellung einer Belastungsanzeige angekündigt wird - Mahnschreiben - Vom Vertrag nicht trennbare Akte - Unzulässigkeit.
Spruchkörper
Fünfte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2011:410

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die IEM – Erga – Erevnes – Meletes perivallontos kai chorotaxias AE trägt die Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 31. August 2011 – IEM/Kommission / (Rechtssache T-435/10)

„Nichtigkeitsklage – Viertes Rahmenprogramm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration – Antrag auf Rückzahlung von Vorschüssen zur Durchführung eines Forschungsfinanzierungsvertrags – Schiedsklausel – Schreiben, mit dem die Ausstellung einer Belastungsanzeige angekündigt wird – Mahnschreiben – Vom Vertrag nicht trennbare Akte – Unzulässigkeit“

1. Nichtigkeitsklage – Klage, die in Wirklichkeit einen Rechtsstreit vertraglicher Natur betrifft – Unzuständigkeit des Unionsrichters – Unzulässigkeit (Art. 256 AEUV, 263 AEUV, 272 AEUV und 274 AEUV) (vgl. Randnrn. 27-28)

2. Nichtigkeitsklage – Klage, die in Wirklichkeit einen Rechtsstreit vertraglicher Natur betrifft – Umdeutung der Klage – Ausschluss (Art. 263 AEUV und 272 AEUV) (vgl. Randnr. 29)

Gegenstand

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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