Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 30.09.2009 – T-432/07
- Spruchkörper
- Siebte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2009:373
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Französische Republik trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 30. September 2009 – Frankreich/Kommission / (Rechtssache T-432/07)
„EAGFL – Abteilung Garantie – Von der Gemeinschaftsfinanzierung ausgeschlossene Ausgaben – Obst und Gemüse – Voraussetzungen für die Anerkennung der Erzeugerorganisationen“
1. Landwirtschaft – Gemeinsame Marktorganisation – Obst und Gemüse – Erzeugerorganisationen – Finanzierung durch den EAGFL – Anerkennung dieser Organisationen durch die nationalen Behörden – Voraussetzungen (Verordnungen Nr. 1035/72 und Nr. 2200/96 des Rates, Art. 11 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 2 Buchst. d) (vgl. Randnrn. 35-37)
2. Landwirtschaft – Gemeinsame Marktorganisation – Obst und Gemüse – Erzeugerorganisationen – Finanzierung durch den EAGFL – Anerkennung dieser Organisationen durch die nationalen Behörden – Voraussetzungen (Verordnung Nr. 2200/96 des Rates, Art. 11 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 54-56)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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