Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 15.07.2015 – T-406/10
- Spruchkörper
- Sechste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2015:499
Gründe
Die Klage wird abgewiesen.
Die Emesa-Trefilería, SA und die Industrias Galycas, SA tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission und des Rates der Europäischen Union.
Die Kommission wird verurteilt, an das Gericht gemäß Art. 139 Buchst. a seiner Verfahrensordnung einen Betrag von 1500 Euro zur Erstattung eines Teils der diesem entstandenen Kosten zu zahlen.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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