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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 15.07.2015 – T-406/10

Emesa-Trefilería, SA und Industrias Galycas, SA gegen Europäische Kommission. Wettbewerb – Kartelle – Europäischer Markt für Spannstahl – Preisfestsetzung, Marktaufteilung und Austausch sensibler Geschäftsinformationen – Beschluss, mit dem eine Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV festgestellt wird – Zusammenarbeit im Verwaltungsverfahren – Art. 139 Buchst. a der Verfahrensordnung des Gerichts.
Spruchkörper
Sechste Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2015:499

Gründe

Randnummer 1

Die Klage wird abgewiesen.

Randnummer 2

Die Emesa-Trefilería, SA und die Industrias Galycas, SA tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission und des Rates der Europäischen Union.

Randnummer 3

Die Kommission wird verurteilt, an das Gericht gemäß Art. 139 Buchst. a seiner Verfahrensordnung einen Betrag von 1500 Euro zur Erstattung eines Teils der diesem entstandenen Kosten zu zahlen.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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