Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 19.11.2008 – T-404/05
- Spruchkörper
- Achte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2008:510
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Hellenische Republik trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 19. November 2008 – Griechenland/Kommission / (Rechtssache T-404/05)
„Kohäsionsfonds – Internationaler Flughafen von Athen – Kürzung einer finanziellen Beteiligung – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“
1. Handlungen der Organe – Zeitliche Geltung – Sofortige Geltung der neuen Rechtsnorm (vgl. Randnr. 77)
2. Gemeinschaftsrecht – Grundsätze – Verhältnismäßigkeit – Kürzung einer finanziellen Beteiligung im Fall der Verletzung wesentlicher Pflichten – Zulässigkeit (vgl. Randnr. 89)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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