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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 19.11.2008 – T-404/05

Hellenische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Kohäsionsfonds - Internationaler Flughafen von Athen - Kürzung einer finanziellen Beteiligung - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Spruchkörper
Achte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2008:510

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Hellenische Republik trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 19. November 2008 – Griechenland/Kommission / (Rechtssache T-404/05)

„Kohäsionsfonds – Internationaler Flughafen von Athen – Kürzung einer finanziellen Beteiligung – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“

1. Handlungen der Organe – Zeitliche Geltung – Sofortige Geltung der neuen Rechtsnorm (vgl. Randnr. 77)

2. Gemeinschaftsrecht – Grundsätze – Verhältnismäßigkeit – Kürzung einer finanziellen Beteiligung im Fall der Verletzung wesentlicher Pflichten – Zulässigkeit (vgl. Randnr. 89)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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