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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 29.09.1997 – T-4/97

Roberto D'Orazio und Pierre Hublau gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Staatliche Beihilfen - Beihilfe im Sektor der Stahlindustrie - Nichtigkeitsklage - Artikel 33 EGKS-Vertrag - Unzulässigkeit.
Spruchkörper
Erste erweiterte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:1997:137

Orientierungssatz

Eine Nichtigkeitsklage gegen eine im Rahmen des EGKS-Vertrags erlassene Entscheidung kann nicht von einem Vorsitzenden der Gewerkschaftsvertretung eines Unternehmens, die durch diese Entscheidung beeinträchtigt wird, rechtmässig erhoben werden, da er in Artikel 33 EGKS-Vertrag, der die Rechtssubjekte, die zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage befugt sind, abschließend aufzählt, nicht erwähnt ist und Artikel 173 EG-Vertrag auf eine solche Klage nicht anwendbar ist.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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