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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 11.12.2006 – T-392/05

MMT Mecklenburg-Strelitzer Montage- und Tiefbau GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Nichtigkeitsklage - Klagefrist - Einrede der Unzulässigkeit.
Spruchkörper
Zweite Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2006:382

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

Gründe

Beschluss des Gerichts (Zweite Kammer) vom 11. Dezember 2006 – MMT/Kommission / (Rechtssache T-392/05)

„Nichtigkeitsklage – Klagefrist – Einrede der Unzulässigkeit“

1. Nichtigkeitsklage – Fristen – Beginn (Artikel 230 Absatz 5 EG; Verordnung Nr. 659/1999 des Rates, Artikel 7 und 26 Absatz 3) (vgl. Randnrn. 24-27)

2. Gemeinschaftsrecht – Auslegung – Vorschriften in mehreren Sprachen (vgl. Randnr. 30)

3. Verfahren – Klagefristen – Zwingendes Recht – Ausschlusswirkung – Entschuldbarer Irrtum – Begriff (vgl. Randnrn. 36-37)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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