Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 14.12.2006 – T-392/04
- Spruchkörper
- Dritte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2006:400
Tenor
1. Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 15. Juni 2004 (Sache R 154/2002‑4) wird aufgehoben, soweit darin die Anmeldung der Marke MANŪ MANU MANU für „Schuhwaren“ und „Kopfbedeckungen“ in Klasse 25 und für die Waren der Klassen 18 und 24 zurückgewiesen wird.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und ein Drittel der Kosten des Klägers.
4. Der Kläger, Salvatore Gagliardi, trägt zwei Drittel seiner eigenen Kosten.
5. Die Streithelferin, die Norma Lebensmittelfilialbetrieb GmbH & Co. KG, trägt ihre eigenen Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 14. Dezember 2006 – Gagliardi/HABM – Norma Lebensmittelfilialbetrieb (MANŪ MANU MANU) / (Rechtssache T-392/04)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke MANŪ MANU MANU – Ältere nationale Wortmarke MANOU – Zurückweisung der Anmeldung – Tragweite und Berichtigung der Entscheidung der Beschwerdekammer – Einschränkung der Anmeldung – Teilweise Rücknahme des Widerspruchs – Rechtsschutzinteresse des Widersprechenden – Nachweis der Benutzung der älteren Marke – Umfang des Benutzungsnachweises – Verwechslungsgefahr – Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94“
1. Gemeinschaftsmarke – Beschwerdeverfahren (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Artikel 43 Absatz 5, 62 Absatz 1 und 74 Absatz 1) (vgl. Randnrn. 43-51)
2. Gemeinschaftsmarke – Bemerkungen Dritter und Widerspruch – Prüfung des Widerspruchs – Nachweis der Benutzung der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Artikel 43 Absätze 2 und 3) (vgl. Randnrn. 81-94)
3. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b) (vgl. Randnrn. 110-127)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelder der Gemeinschaftsmarke:
Salvatore Gagliardi
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Bildmarke MANŪ MANU MANU für Waren der Klassen 18, 24 und 25 – Anmeldung Nr. 1021690
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
Norma Lebensmittelfilialbetrieb GmbH & Co. KG
Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:
Deutsche Wortmarke MANOU für Waren der Klasse 25
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Zurückweisung des Widerspruchs
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Stattgabe; Zurückweisung der Anmeldung
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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