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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 06.05.2010 – T-388/07

Comune di Napoli gegen Europäische Kommission. EFRE - Kürzung einer finanziellen Beteiligung - Städtisches Pilotprojekt zur Errichtung eines Netzwerks von Telematikplätzen für die Stadt Neapel - Begriff der Unregelmäßigkeit - Beihilfefähige Ausgaben.
ECLI
ECLI:EU:T:2010:177

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Comune di Napoli trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Einzelrichter) vom 6. Mai 2010 – Comune di Napoli/Kommission / (Rechtssache T-388/07)

„EFRE – Kürzung eines Zuschusses – Städtisches Pilotprojekt zur Errichtung eines Netzwerks von Telematikplätzen für die Stadt Neapel – Begriff der Unregelmäßigkeit – Beihilfefähige Ausgaben“

1. Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt – Strukturinterventionen – Gemeinschaftsfinanzierung – Entscheidung, einen Zuschuss wegen Unregelmäßigkeiten zu kürzen – Unregelmäßigkeit – Begriff (Verordnung Nr. 4253/88 des Rates, Art. 24 Abs. 2 und 3) (vgl. Randnrn. 46-48, 54-58, 161)

2. Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt – Strukturinterventionen – Gemeinschaftsfinanzierung – Antrag einer Einrichtung, die einen Zuschuss erhalten hat, auf Änderung der Vertragsbedingungen – Verpflichtung der Kommission, innerhalb einer angemessenen Frist zu antworten – Beurteilungskriterien (vgl. Randnrn. 88-92)

3. Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung – Entscheidung, einen Zuschuss zu kürzen – Festlegung des Kürzungsbetrags ohne Berücksichtigung der Durchführung des Projekts und des Fehlens von Betrug oder Täuschungsabsicht – Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – Fehlen (Verordnungen des Rates Nr. 4253/88, Art. 24, und Nr. 2988/95, Art. 2) (vgl. Randnrn. 146-148, 152-154)

4. Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Hinreichend qualifizierte Verletzung des Gemeinschaftsrechts – Fehlen – Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt (Art. 288 Abs. 2 EG) (vgl. Randnrn. 174-178)

5. Außervertragliche Haftung – Haftung für rechtmäßiges Handeln – Nicht im Gemeinschaftsrecht anerkannter Grundsatz – Zum Nachweis eines außergewöhnlichen und besonderen Schadens und eines Kausalzusammenhangs zwischen diesem Schaden und der Handlung dienende Klagegründe – Ins Leere gehende Klagegründe (Art. 288 Art. 2 EG) (vgl. Randnrn. 184-188)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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