Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 06.05.2010 – T-388/07
- ECLI
- ECLI:EU:T:2010:177
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Comune di Napoli trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Einzelrichter) vom 6. Mai 2010 – Comune di Napoli/Kommission / (Rechtssache T-388/07)
„EFRE – Kürzung eines Zuschusses – Städtisches Pilotprojekt zur Errichtung eines Netzwerks von Telematikplätzen für die Stadt Neapel – Begriff der Unregelmäßigkeit – Beihilfefähige Ausgaben“
1. Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt – Strukturinterventionen – Gemeinschaftsfinanzierung – Entscheidung, einen Zuschuss wegen Unregelmäßigkeiten zu kürzen – Unregelmäßigkeit – Begriff (Verordnung Nr. 4253/88 des Rates, Art. 24 Abs. 2 und 3) (vgl. Randnrn. 46-48, 54-58, 161)
2. Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt – Strukturinterventionen – Gemeinschaftsfinanzierung – Antrag einer Einrichtung, die einen Zuschuss erhalten hat, auf Änderung der Vertragsbedingungen – Verpflichtung der Kommission, innerhalb einer angemessenen Frist zu antworten – Beurteilungskriterien (vgl. Randnrn. 88-92)
3. Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung – Entscheidung, einen Zuschuss zu kürzen – Festlegung des Kürzungsbetrags ohne Berücksichtigung der Durchführung des Projekts und des Fehlens von Betrug oder Täuschungsabsicht – Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – Fehlen (Verordnungen des Rates Nr. 4253/88, Art. 24, und Nr. 2988/95, Art. 2) (vgl. Randnrn. 146-148, 152-154)
4. Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Hinreichend qualifizierte Verletzung des Gemeinschaftsrechts – Fehlen – Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt (Art. 288 Abs. 2 EG) (vgl. Randnrn. 174-178)
5. Außervertragliche Haftung – Haftung für rechtmäßiges Handeln – Nicht im Gemeinschaftsrecht anerkannter Grundsatz – Zum Nachweis eines außergewöhnlichen und besonderen Schadens und eines Kausalzusammenhangs zwischen diesem Schaden und der Handlung dienende Klagegründe – Ins Leere gehende Klagegründe (Art. 288 Art. 2 EG) (vgl. Randnrn. 184-188)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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