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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 05.04.2006 – T-388/04

Habib Kachakil Amar gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Erste Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2006:107

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 5. April 2006 − Kachakil Amar/HABM (Länglicher Umriss mit dreieckigem Ende) / (Rechtssache T-388/04)

„Gemeinschaftsmarke – Bildmarke in der Form eines länglichen Umrisses mit dreieckigem Ende – Zurückweisung der Anmeldung – Fehlende Unterscheidungskraft – Erwerb von Unterscheidungskraft durch Benutzung“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Artikel 7 Absatz 3) (vgl. Randnrn. 39-42)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelder der Gemeinschaftsmarke:

Habib Kachakil Amar

Angemeldete Gemeinschaftsmarke:

Bildmarke, bestehend aus einem länglichen schwarzen Umriss mit dreieckigem Ende, für Waren der Klasse 25 – Anmeldung Nr. 3235157

Entscheidung des Prüfers:

Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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