Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 12.05.2016 – T-384/14
Italienische Republik gegen Europäische Kommission. EAGFL – Abteilung Garantie – EGFL und ELER – Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben – Sektoren der Rinder- und Schafzucht – Pauschale finanzielle Berichtigung – Punktuelle Berichtigung – Art. 48 und 69 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 – Besondere Zahlungsansprüche – Begründungspflicht.
- Spruchkörper
- Sechste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2016:298
Gründe
Randnummer 1
Die Klage wird abgewiesen.
Randnummer 2
Die Italienische Republik trägt die Kosten.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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