Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 30.01.2008 – T-380/04
- Spruchkörper
- Dritte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2008:19
Tenor
1. Die Entscheidung der Kommission vom 12. Juli 2004 wird für nichtig erklärt, soweit sie die Verweigerung des Zugangs zu dem Vertrag vom 14. Juni 1996 zwischen der Athens International Airport SA und einem von der Hochtief AG geleiteten Konsortium von Unternehmen betrifft.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Ioannis Terezakis trägt die Hälfte seiner Kosten.
4. Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Hälfte der Kosten von Herrn Terezakis.
Gründe
Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 30. Januar 2008 – Terezakis/Kommission / (Rechtssache T-380/04)
„Zugang zu Dokumenten – Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 – Dokumente betreffend den Bau des neuen internationalen Flughafens von Athen in Spata – Verweigerung des Zugangs – Ausnahme zum Schutz geschäftlicher Interessen – Ausnahme zum Schutz der Ziele von Audittätigkeiten – Teilweiser Zugang“
Europäische Gemeinschaften – Organe – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung Nr. 1049/2001 (Art. 253 EG; Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 2 Abs. 3 und Art. 4 Abs. 1 bis 6) (vgl. Randnrn. 38-46, 53-67, 69-73, 85-105, 153-155, 163)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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