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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 24.03.2011 – T-378/06

IMI plc und andere gegen Europäische Kommission. Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Geldbußen - Maßgeblicher Umsatz - Mitteilung über die Zusammenarbeit - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Gleichbehandlung.
Spruchkörper
Achte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2011:109

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die IMI plc, die IMI Kynoch Ltd, die Yorkshire Fittings Ltd, die VSH Italia Srl, die Comap SA und die Simplex Armaturen + Fittings GmbH & Co. KG tragen die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 24. März 2011 – IMI u. a./Kommission / (Rechtssache T-378/06)

„Wettbewerb – Kartelle – Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen – Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird – Geldbußen – Maßgeblicher Umsatz – Mitteilung über die Zusammenarbeit – Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen – Gleichbehandlung“

1. Verfahren – Einrede der Rechtshängigkeit – Identität der Parteien, des Gegenstands und der Klagegründe von zwei Klagen – Unzulässigkeit der später eingereichten Klage (vgl. Randnr. 29)

2. Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Ermessen der Kommission – Grenzen – Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Verordnung Nr. 17 des Rates, Art. 15 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 40-42)

3. Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Kriterien – Dauer der Zuwiderhandlung – Zuwiderhandlungen von langer Dauer – Erhöhung des Ausgangsbetrags um 10 % je Jahr – Ermessen der Kommission (Verordnung Nr. 17, Art. 15 Abs. 2; Mitteilung 98/C 9/03 der Kommission, Nr. 1 B) (vgl. Randnrn. 57-58)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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