Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 24.03.2011 – T-376/06
- Spruchkörper
- Achte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2011:107
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Legris Industries SA trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 24. März 2011 – Legris Industries/Kommission / (Rechtssache T-376/06)
„Wettbewerb – Kartelle – Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen – Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird – Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung“
1. Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Ermittlung des Streitgegenstands – Kurze Darstellung der Klagegründe – Pauschale Verweisung auf andere, der Klageschrift als Anlage beigefügte Schriftstücke – Unzulässigkeit (Satzung des Gerichtshofs, Art. 21; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 30-32)
2. Wettbewerb – Gemeinschaftsvorschriften – Zuwiderhandlungen – Zurechnung – Muttergesellschaft und Tochtergesellschaften – Wirtschaftliche Einheit – Beurteilungskriterien – Annahme, dass die Muttergesellschaft entscheidenden Einfluss auf die zu 100 % von ihr gehaltenen Tochtergesellschaften ausübt – Von einer Holdinggesellschaft gehaltene Tochtergesellschaft – Umstand, der nicht ausreicht, die Annahme zu entkräften (Art. 81 Abs. 1 EG) (vgl. Randnrn. 47-54, 58)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat EuG in T-376/06 entschieden?“