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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 08.03.2011 – T-37/05

World Wide Tobacco España, SA gegen Europäische Kommission. Wettbewerb - Kartelle - Spanischer Markt für den Kauf und die Erstverarbeitung von Rohtabak - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Festsetzung der Preise und Aufteilung des Marktes - Geldbußen - Abschreckungswirkung - Gleichbehandlung - Mildernde Umstände - Obergrenze von 10 % des Umsatzes - Zusammenarbeit.
Spruchkörper
Vierte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2011:76

Tenor

1. Die der World Wide Tobacco España, SA in Art. 3 der Entscheidung K(2004) 4030 endg. der Kommission vom 20. Oktober 2004 in einem Verfahren nach Artikel 81 Absatz 1 [EG] (Sache COMP/C.38.238/B.2 − Rohtabak – Spanien) auferlegte Geldbuße wird auf 1 579 500 Euro festgesetzt.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. World Wide Tobacco España trägt drei Viertel ihrer eigenen Kosten und der Kosten der Europäischen Kommission; diese trägt ein Viertel ihrer eigenen Kosten und ein Viertel der Kosten von World Wide Tobacco España.

Gründe

Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 8. März 2011 – World Wide Tobacco España/Kommission / (Rechtssache T-37/05)

„Wettbewerb – Kartelle – Spanischer Markt für den Kauf und die Erstverarbeitung von Rohtabak – Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird – Festsetzung der Preise und Aufteilung des Marktes – Geldbußen – Abschreckungswirkung – Gleichbehandlung – Mildernde Umstände – Obergrenze von 10 % des Umsatzes – Zusammenarbeit“

1. Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Abschreckender Charakter – Kriterien für die Beurteilung des Abschreckungsfaktors (Verordnungen Nr. 17 des Rates, Art. 23 Abs. 2 und Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23 Abs. 2) (Randnrn. 106‑107)

2. Wettbewerb – Gemeinschaftsvorschriften – Unternehmen – Begriff – Wirtschaftliche Einheit – Von einer Tochtergesellschaft begangene Zuwiderhandlung – Zurechnung an die Muttergesellschaft – Voraussetzungen (Art. 81 Abs. 1 EG) (Randnrn. 118‑119, 122)

3. Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Abschreckender Charakter – Unternehmen, das eigenständig auf dem Markt auftritt – Nichtberücksichtigung der Größe und der Gesamtressourcen der Muttergesellschaften bei der Berechnung der Geldbuße (Verordnungen Nr. 17 des Rates, Art. 15 Abs. 2 und Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23 Abs. 2) (Randnrn. 117, 123-124)

4. Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Kurze Darstellung der Klagegründe – Fehlen – Unzulässigkeit –Vortragen von Argumenten in der Erwiderung – Keine Auswirkung (Statut des Gerichtshofs, Art. 21; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c) (Randnrn. 130-131, 136)

5. Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Kriterien – Mildernde Umstände – Beurteilung – Erforderlichkeit der gesonderten Berücksichtigung aller Umstände – Fehlen – Gesamtbeurteilung (Verordnung Nr. 17 des Rates, Art. 15 Abs. 2; Mitteilung 98/C 9/03 der Kommission, Nr. 3) (Randnr. 152)

6. Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Kriterien – Mildernde Umstände – Erster Fall der Anwendung der Wettbewerbsvorschriften auf einen bestimmten Wirtschaftssektor – Beendigung der Zuwiderhandlung nach dem Eingreifen der Kommission – Einbeziehung – Voraussetzungen – Ermessen der Kommission (Verordnungen Nr. 17 des Rates, Art. 15 Abs. 2 und Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23 Abs. 2; Mitteilung 98/C 9/03 der Kommission, Nr. 3 dritter Gedankenstrich) (Randnrn. 160, 162‑163)

7. Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Kriterien – Mildernde Umstände – Tatsächliche Nichtdurchführung einer Vereinbarung – Beurteilung anhand des individuellen Verhaltens jedes einzelnen Unternehmens – Verpflichtung des Unternehmens, sich der Umsetzung des Kartells klar und deutlich zu widersetzen – Beweislast (Verordnungen Nr. 17 des Rates, Art. 15 und Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23 Abs. 2; Mitteilung 98/C 9/03 der Kommission, Nr. 3 zweiter Gedankenstrich) (vgl. Randnr. 164)

8. Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Kriterien – Herabsetzung der Geldbuße als Gegenleistung für eine Zusammenarbeit des beschuldigten Unternehmens – Voraussetzungen – Ermessen der Kommission (Verordnungen Nr. 17 des Rates, Art. 15 Abs. 2 und Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23 Abs. 2; Mitteilung 96/C 207/04 der Kommission) (vgl. Randnr. 188-190)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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