Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 18.11.2015 – T-361/13
Menelaus BV gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle). Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Gemeinschaftswortmarke VIGOR – Ältere Gemeinschafts- und internationale Bildmarken VIGAR – Zulässigkeit von auf CD-ROM vorgelegten Nachweisen der Benutzung – Berücksichtigung von zusätzlichen, nicht fristgerecht vorgelegten Beweisen – Ernsthafte Benutzung der älteren Marken – Art. 15 und 57 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Form, die von der Marke nur in Bestandteilen abweicht, die die Unterscheidungskraft der Marke nicht beeinflussen.
- Spruchkörper
- Neunte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2015:859
Gründe
Randnummer 1
Die Klage wird abgewiesen.
Randnummer 2
Die Menelaus BV trägt neben ihren eigenen Kosten auch die dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) sowie die Vicente Garcia Mahiques und Felipe Garcia Mahiques entstandenen Kosten.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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