Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 27.09.2012 – T-352/06

Dura Vermeer Infra BV gegen Europäische Kommission. Wettbewerb – Kartelle – Niederländischer Straßenbaubitumenmarkt – Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird – Zurechnung der Zuwiderhandlung – Verteidigungsrechte.
Spruchkörper
Sechste Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2012:483

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Dura Vermeer Infra BV trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 27. September 2012 – Dura Vermeer Infra/Kommission / (Rechtssache T-352/06)

„Wettbewerb – Kartelle – Niederländischer Straßenbaubitumenmarkt – Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird – Zurechnung der Zuwiderhandlung – Verteidigungsrechte“

1. Gerichtliches Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Kurze Darstellung der Klagegründe – Entsprechende Erfordernisse für die zur Stützung eines Klagegrundes geltend gemachten Rügen – In der Klageschrift nicht dargestellte Rügen – Pauschale Verweisung auf andere, der Klageschrift als Anlage beigefügte Schriftstücke – Unzulässigkeit – Verweisung auf die von einem anderen Kläger eingereichte Klageschrift – Unzulässigkeit (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c und 48 § 2) (vgl. Randnrn. 21-26, 29)

2. Wettbewerb – Unionsvorschriften – Zuwiderhandlungen – Zurechnung – Muttergesellschaft und Tochtergesellschaften – Wirtschaftliche Einheit – Beurteilungskriterien – Vermutung eines bestimmenden Einflusses der Muttergesellschaft auf ihre 100%igen Tochtergesellschaften – Beweislastumkehr und Verstoß gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung – Fehlen (Art. 81 EG und 82 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 2) (vgl. Randnrn. 37-42, 45-46)

3. Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Mitteilung der Beschwerdepunkte – Notwendiger Inhalt – Entscheidung der Kommission, mit der eine Zuwiderhandlung festgestellt wird – Abweichung der Entscheidung von der Mitteilung der Beschwerdepunkte – Verletzung der Verteidigungsrechte – Voraussetzung – Nachweis neuer gegen das betroffene Unternehmen erhobener Rügen (Art. 81 EG und 82 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 27 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 64-68)

4. Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang – Entscheidung über die Anwendung der Wettbewerbsregeln – Verpflichtung, auf alle sachlichen und rechtlichen Gesichtspunkte einzugehen, die im Verwaltungsverfahren vorgebracht worden sind – Fehlen (Art. 81 EG, 82 EG und 253 EG) (vgl. Randnr. 77)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) EuG, Urteil vom 27.09.2012 – T-352/06 nach: Wortlaut aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Lade T-352/06 (EuG) und gib die Leitsätze und die tragenden Randnummern wörtlich wieder.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten