Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 25.10.2011 – T-349/08

Uralita, SA gegen Europäische Kommission. Wettbewerb - Kartelle - Markt für Natriumchlorat - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Nichtigkeitsklage - Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung.
Spruchkörper
Zweite Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2011:622

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Uralita, SA trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 25. Oktober 2011 – Uralita/Kommission / (Rechtssache T-349/08)

„Wettbewerb – Kartelle – Markt für Natriumchlorat – Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird – Nichtigkeitsklage – Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung“

1. Wettbewerb – Gemeinschaftsvorschriften – Zuwiderhandlungen – Zurechnung – Muttergesellschaft und Tochtergesellschaften – Wirtschaftliche Einheit – Beurteilungskriterien – Vermutung, dass eine Muttergesellschaft auf ihr zu 100 % gehörende Tochtergesellschaften entscheidenden Einfluss ausübt (Art. 81 EG und 82 EG; EWR‑Abkommen, Art. 53 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 38-42)

2. Wettbewerb – Gemeinschaftsvorschriften – Zuwiderhandlungen – Zurechnung – Zum Zeitpunkt der Zuwiderhandlung für den Betrieb des Unternehmens verantwortliche juristische Person – Beendigung ihrer Existenz – Beendigung ihrer Existenz infolge Übernahme durch ein anderes Unternehmen – Übernommene Gesellschaft, die die ehemalige Muttergesellschaft ist und der die Verantwortung für ihr eigenes Verhalten auferlegt wird – Auferlegung der Verantwortung auf den Erwerber – Zulässigkeit (Art. 81 Abs. 1 EG) (vgl. Randnrn. 55-62)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuG in T-349/08 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten