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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 11.01.2023 – T-346/21

Hecht Pharma GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum. Unionsmarke – Verfallsverfahren – Unionswortmarke Gufic – Ernsthafte Benutzung der Marke – Art. 58 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2017/1001 – Öffentliche und nach außen gerichtete Benutzung – Umfang der Benutzung – Art und Form der Benutzung – Benutzung für die Waren, für die die Marke eingetragen ist.
Spruchkörper
Fünfte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2023:2

Gründe

Randnummer 1

Die Klage wird abgewiesen.

Randnummer 2

Die Hecht Pharma GmbH trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).

Randnummer 3

Die Gufic BioSciences Ltd trägt ihre eigenen Kosten.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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