Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 11.01.2023 – T-346/21
Hecht Pharma GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum. Unionsmarke – Verfallsverfahren – Unionswortmarke Gufic – Ernsthafte Benutzung der Marke – Art. 58 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2017/1001 – Öffentliche und nach außen gerichtete Benutzung – Umfang der Benutzung – Art und Form der Benutzung – Benutzung für die Waren, für die die Marke eingetragen ist.
- Spruchkörper
- Fünfte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2023:2
Gründe
Randnummer 1
Die Klage wird abgewiesen.
Randnummer 2
Die Hecht Pharma GmbH trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).
Randnummer 3
Die Gufic BioSciences Ltd trägt ihre eigenen Kosten.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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