Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 23.05.2007 – T-342/05

Henkel KGaA gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Vierte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2007:152

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 23. Mai 2007 – Henkel/HABM – SERCA (COR) / (Rechtssache T-342/05)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke COR – Ältere nationale Bildmarke, die in Frakturschrift das Wortelement ‚Dor‘ enthält – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 52-54)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Serra Y Roca, SA (SERCA)

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Wortmarke COR für Waren der Klasse 3 – Anmeldung Nr. 1284470

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

Henkel KGaA

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

Nationale Bildmarke „Dor“ für Waren der Klassen 3, 5 und 21

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Zurückweisung des Widerspruchs für die Waren der Klasse 3

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuG in T-342/05 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten