Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 23.05.2007 – T-342/05
- Spruchkörper
- Vierte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2007:152
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 23. Mai 2007 – Henkel/HABM – SERCA (COR) / (Rechtssache T-342/05)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke COR – Ältere nationale Bildmarke, die in Frakturschrift das Wortelement ‚Dor‘ enthält – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 52-54)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Serra Y Roca, SA (SERCA)
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Wortmarke COR für Waren der Klasse 3 – Anmeldung Nr. 1284470
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
Henkel KGaA
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:
Nationale Bildmarke „Dor“ für Waren der Klassen 3, 5 und 21
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Zurückweisung des Widerspruchs für die Waren der Klasse 3
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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