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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 12.03.2008 – T-332/03

European Service Network (ESN) SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren - Dienstleistungen betreffend die Entwicklung und Bereitstellung von Dienstleistungen zur Unterstützung des Informationsdienstes der Gemeinschaft für Forschung und Entwicklung (CORDIS) - Ablehnung des Angebots eines Bieters - Grundsätze der Gleichbehandlung der Bieter und der Transparenz - Beachtung der in den Verdingungsunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien.
Spruchkörper
Dritte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2008:66

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die European Service Network (ESN) SA trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 12. März 2008 – European Service Network/Kommission / (Rechtssache T-332/03)

„Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren – Dienstleistungen betreffend die Entwicklung und Bereitstellung von Dienstleistungen zur Unterstützung des Informationsdienstes der Gemeinschaft für Forschung und Entwicklung (CORDIS) – Ablehnung des Angebots eines Bieters – Grundsätze der Gleichbehandlung der Bieter und der Transparenz – Beachtung der in den Verdingungsunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien“

1. Öffentliche Aufträge der Europäischen Gemeinschaften – Ausschreibungsverfahren (vgl. Randnrn. 122, 125-127, 130, 142, 145, 147-148)

2. Öffentliche Aufträge der Europäischen Gemeinschaften – Vergabe eines Auftrags aufgrund einer Ausschreibung (vgl. Randnr. 213)

3. Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse (Satzung des Gerichtshofs, Art. 21 Abs. 1 und 53 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c und 48 § 2) (vgl. Randnrn. 229-231)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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